Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Der Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafrecht besagt, dass Verfahren gegen Jugendliche möglichst zügig durchgeführt werden sollen. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen einer langen Dauer des Verfahrens auf die Entwicklung des Jugendlichen zu minimieren und eine schnelle Klärung der Vorwürfe zu erreichen. Dies soll dazu beitragen, dass der Jugendliche nicht unnötig in seiner sozialen Integration und Entwicklung beeinträchtigt wird. Der Grundsatz ist in den relevanten Gesetzen verankert und spiegelt die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Jugendlichen im Strafverfahren wider.
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]