In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Ja, ein Auszubildender, der 18 Jahre alt ist, kann während der Ausbildungszeit gekündigt werden. Sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb haben das Recht, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Die Kündigungsfristen und -gründe sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Eine Kündigung durch den Auszubildenden kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen, jedoch muss eine schriftliche Kündigung erfolgen. Der Ausbildungsbetrieb kann nur aus bestimmten Gründen kündigen, wie z.B. bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Auszubildenden. In jedem Fall sollte die Kündigung schriftlich erfolgen und die jeweiligen Fristen beachtet werden.
In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Eine Kündigung von Arbeitgeberseite während der Probezeit sollte klar und formal sein. Hier ist ein Beispiel für eine solche Kündigung: --- [Dein Name] [Deine Position] [Unte... [mehr]
Ob die Kündigung von Frau Becker in der Personalabteilung akzeptiert werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob die Kündigung formell k... [mehr]
Ja, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann verhaltensbedingt sein. Dies geschieht, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, beispielsweise dur... [mehr]
Die Kündbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem jeweiligen Vertrag, den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen. In der Regel sind Kündigungsfristen... [mehr]
Ja, eine Kündigung sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Ein Einschreiben ist eine gute Möglichkeit, da es dir ermög... [mehr]