Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
§ 309 Nr. 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Gewährleistung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ausschließen. Ein Ausschluss der Gewährleistung in den AGB ist demnach in diesen Fällen unwirksam. Allerdings ist zu beachten, dass dieser Paragraph nicht für alle Gewährleistungsansprüche gilt. Der Ausschluss der Gewährleistung kann in bestimmten Fällen für andere Schäden oder Mängel wirksam sein, solange er nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Es ist also wichtig, die konkreten Umstände und den Inhalt der AGB zu betrachten, um die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses zu beurteilen.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach d... [mehr]
Die bloße Erwähnung in den AGB, dass „im Falle von Wartung auf das Vertragsprodukt die AVB gelten“, reicht in der Regel **nicht** aus, um die Auftragsverarbeitungsbedingungen (A... [mehr]