Darf das Kreditinstitut in Zivilprozessen das Auskunftsverweigerungsrecht nutzen?

Antwort

Ja, in Zivilprozessen kann ein Kreditinstitut unter bestimmten Umständen das Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Bankgeheimnis, das den Schutz von Kundendaten und -informationen gewährleistet. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, wenn dies gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz oder das Bankgeheimnis verstoßen würde. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt oder wenn gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen.

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