Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Ja, ein Ausbildungsvertrag ist kündbar, allerdings gibt es bestimmte Regelungen und Fristen, die beachtet werden müssen. Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen möglich: 1. **Auszubildender**: Der Auszubildende kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufsausbildung entscheiden möchte. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2. **Ausbildender**: Der Ausbildende kann den Vertrag nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Ausbildenden die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen oder die zuständige Kammer (z.B. IHK oder HWK) zu kontaktieren.
Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Hier findest du ein Muster für eine Kündigung an den Mieterverein Karlsruhe e. V., das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Vorname Nachname** Straße Hausnummer PLZ Ort... [mehr]
Die Formulierung „Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats“ bedeutet, dass eine Kündigung oder eine andere Frist genau drei Monate vor dem Ende eines Monats ausgesproche... [mehr]
Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens... [mehr]