Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ja, ein Ausbildungsvertrag ist kündbar, allerdings gibt es bestimmte Regelungen und Fristen, die beachtet werden müssen. Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen möglich: 1. **Auszubildender**: Der Auszubildende kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufsausbildung entscheiden möchte. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2. **Ausbildender**: Der Ausbildende kann den Vertrag nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Ausbildenden die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen oder die zuständige Kammer (z.B. IHK oder HWK) zu kontaktieren.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]