Kann nach einer Kündigung nach § 6 Abs. 7 VOB/B, der Auftrag im Verhandlungsverfahren nur einem Teilnehmer an den ursprünglichen Auftragnehmer erteilt werden?

Antwort

Nach einer Kündigung nach § 6 Abs. 7 VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) kann der Auftraggeber den Auftrag im Verhandlungsverfahren neu vergeben. Es gibt jedoch keine spezifische Regelung, die besagt, dass der Auftrag nur an einen Teilnehmer des ursprünglichen Vergabeverfahrens erteilt werden darf. Der Auftrag hat die Möglichkeit, den Auftrag an einen neuen Auftragnehmer zu vergeben, der nicht Teil des ursprünglichen Verfahrens war, solange die Vergabe den geltenden Vergaberechtsvorschriften entspricht. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Umstände und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, da diese die Vorgehensweise beeinflussen können. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

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