Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Ja, es ist möglich, eine Vollmacht zu nutzen, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Aufenthaltstitel regeln. Eine bevollmächtigte Person kann beispielsweise Anträge einreichen oder Dokumente abholen. Die Vollmacht muss in der Regel schriftlich erteilt und von beiden Parteien unterschrieben sein. Es kann auch erforderlich sein, dass die Vollmacht notariell beglaubigt wird, je nach den spezifischen Anforderungen der zuständigen Behörde. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde über die genauen Anforderungen und notwendigen Unterlagen zu informieren.
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...