In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Ja, es ist möglich, eine Vollmacht zu nutzen, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Aufenthaltstitel regeln. Eine bevollmächtigte Person kann beispielsweise Anträge einreichen oder Dokumente abholen. Die Vollmacht muss in der Regel schriftlich erteilt und von beiden Parteien unterschrieben sein. Es kann auch erforderlich sein, dass die Vollmacht notariell beglaubigt wird, je nach den spezifischen Anforderungen der zuständigen Behörde. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde über die genauen Anforderungen und notwendigen Unterlagen zu informieren.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]