Was besagt Artikel 79/2 GG?

Antwort vom

Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: "Ein solcher Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates." Dieser Artikel regelt die Anforderungen für die Änderung des Grundgesetzes. Eine Änderung ist nur möglich, wenn sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Verwandte Fragen

Für wen gilt das deutsche Grundgesetz genau?

Das Grundgesetz gilt in erster Linie für den deutschen Staat und für alle Menschen, die sich im Geltungsbereich Deutschlands befinden – aber nicht jedes Recht daraus gilt für jede...