Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland behandelt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Wortlaut lautet: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass die Beschränkung dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. Dieser Artikel schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation und legt fest, unter welchen Bedingungen und durch welche gesetzlichen Regelungen diese Rechte eingeschränkt werden können.
Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt das Recht auf Freizügigkeit. Er besagt, dass jeder Deutsche das Recht hat, seinen Wohnsitz und Aufenthaltsort innerhalb des Bund... [mehr]
Artikel 13 bezieht sich in der Regel auf das Urrecht, insbesondere im Kontext der EU-Urheberrechtsreform. Wenn dieser Artikel verletzt wird, können verschiedene rechtliche Konsequenzen folgen, da... [mehr]