Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach 25 Jahren auf eine andere Stelle versetzen?

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Ja, **grundsätzlich schon** – aber **nicht allein deshalb, weil 25 Jahre vergangen sind**. Entscheidend ist, **was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht**. Der Arbeitgeber darf eine andere Stelle nur dann einseitig zuweisen, wenn die Versetzung noch vom **Direktionsrecht** gedeckt ist (§ 106 GewO), also insbesondere **Tätigkeit, Ort und Arbeitsbedingungen** nicht bereits enger festgelegt sind. Außerdem muss die Entscheidung **nach billigem Ermessen** erfolgen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/1a-individualarbeitsrecht-teil-1-a-versetzung-als-wechsel-des-arbeitsplatzes-HI16678001.html)) **Nicht ohne Weiteres zulässig** ist eine Versetzung, wenn dadurch z. B. - die Tätigkeit deutlich anders wird, - der Arbeitsort wesentlich verlagert wird, - die Vergütung sinkt, - oder der Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Stelle festgelegt ist. Dann braucht es meist **deine Zustimmung** oder notfalls eine **Änderungskündigung**. Eine Versetzung auf einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz ist über das bloße Direktionsrecht regelmäßig nicht möglich. ([haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitsbedingungen-wann-eine-aenderungskuendigung-moeglich-ist_76_291826.html)) Gibt es einen **Betriebsrat**, muss dieser bei einer Versetzung in vielen Fällen **vorher beteiligt** werden, insbesondere wenn die Zuweisung länger als einen Monat dauern soll oder sich die Arbeitsumstände erheblich ändern (§§ 95, 99 BetrVG). ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/kommentar/tillmanns-heise-u-a-betrvg-99-mitbestimmung-bei-p-3461-betriebsuebergreifende-versetzung-HI1807178.html)) **Kurz gesagt:** **Ja, eine Versetzung kann erlaubt sein – aber nur, wenn sie arbeitsvertraglich gedeckt, zumutbar und rechtlich korrekt durchgeführt ist.** Die lange Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren **verbietet** die Versetzung nicht automatisch, kann aber bei der Interessenabwägung eine Rolle spielen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/1a-individualarbeitsrecht-teil-1-a-versetzung-als-wechsel-des-arbeitsplatzes-HI16678001.html))

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