Ja, es ist möglich, private Schulden durch Pfändung einzutreiben, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, zum Beispiel ein ge... [mehr]
Wenn der Drittschuldner auf Pfändungs- und Überungsbeschluss keinekünfte erteilt und nicht bezahlt, hat der Gläubiger mehrere Ansprüche und Möglichkeiten: 1. **wangsvollstreckung**: Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung gegen den Drittschuldner einleiten, um die Forderung durchzusetzen. Dies kann durch die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids geschehen. 2. **Ersatzansprüche**: Der Gläubiger kann unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Drittschuldner geltend machen, wenn dieser seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt. 3. **Einstweilige Verfügung**: In bestimmten Fällen kann der Gläubiger eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Zahlung zu sichern. 4. **Strafrechtliche Schritte**: Wenn der Drittschuldner absichtlich keine Auskünfte erteilt oder die Zahlung verweigert, könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Verdacht auf Betrug besteht. 5. **Gerichtliche Klärung**: Der Gläubiger kann das Gericht anrufen, um die Situation zu klären und gegebenenfalls eine Zwangsvollstreckung zu beantragen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die besten Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche zu ermitteln.
Ja, es ist möglich, private Schulden durch Pfändung einzutreiben, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, zum Beispiel ein ge... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]