Welchen Anspruch hat der Käufer im Falle einer Nacherfüllung?

Antwort

Im Falle einer Nacherfüllung hat der Käufer gemäß § 439 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht, vom Verkäufer entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu verlangen. Der Käufer kann zwischen diesen beiden Optionen wählen, es sei denn, die gewählte Art der Nacherfüllung ist für den Verkäufer unverhältnismäßig oder unmöglich. Zusätzlich hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, wie z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Weitere Informationen findest du im BGB unter § 439: [§ 439 BGB - Nacherfüllung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html).

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