Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Eine Anhörung im Sinne des Verwaltungsverfahrenses (VwVfG) ist ein Verfahren, das sicherstellt, dass die betroffenen Personen die Möglichkeit haben, zu den relevanten Sachverhalten und rechtlichen Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Anhörung erfolgt in der Regel in folgenden Schritten: 1. **Einladung zur Anhörung**: Die betroffene Person wird schriftlich über die beabsichtigte Entscheidung informiert und zur Anhörung eingeladen. Diese Einladung enthält Informationen über den Gegenstand der Anhörung und die Frist, innerhalb derer Stellungnahmen abgegeben werden können. 2. **Durchführung der Anhörung**: Die Anhörung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Bei einer mündlichen Anhörung haben die Beteiligten die Möglichkeit, ihre Argumente persönlich vorzutragen und Fragen zu beantworten. 3. **Dokumentation**: Die Ergebnisse der Anhörung werden dokumentiert. Dies kann in Form eines Protokolls geschehen, das die wesentlichen Aussagen und Argumente festhält. 4. **Berücksichtigung der Stellungnahmen**: Die Behörde ist verpflichtet, die vorgebrachten Argumente und Stellungnahmen in ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. 5. **Entscheidung**: Nach Abschluss der Anhörung trifft die Behörde eine Entscheidung, die den Beteiligten mitgeteilt wird. Die Anhörung dient dem Zweck, die Transparenz und Fairness im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten und den betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen zu wahren.
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]