Kann eine Aktiengesellschaft eine GmbH & Co. KG gesellschaftsrechtlich vertreten?

Antwort

Ja, eine Aktiengesellschaft (AG) kann eine GmbH & Co. KG gesellschaftsrechtlich, wenn sie als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) in der GmbH & Co. KG fungiert. In einer GmbH & Co. KG ist die GmbH in der Regel die Komplementärin, aber es ist auch möglich, dass eine AG diese Rolle übernimmt. Die AG würde dann die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH & Co. KG übernehmen.

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