Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ja, eine Aktiengesellschaft (AG) kann eine GmbH & Co. KG gesellschaftsrechtlich, wenn sie als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) in der GmbH & Co. KG fungiert. In einer GmbH & Co. KG ist die GmbH in der Regel die Komplementärin, aber es ist auch möglich, dass eine AG diese Rolle übernimmt. Die AG würde dann die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH & Co. KG übernehmen.
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]