Wie nennt man es, wenn man ohne Vollmacht einen Stromvertrag für eine andere Person abschließt?

Antwort vom

Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). Du trittst als Vertreter auf, hast aber keine entsprechende Erlaubnis (Vollmacht) der vertretenen Person. Der Vertrag ist in diesem Fall zunächst **schwebend unwirksam**. Er wird erst wirksam, wenn die vertretene Person (in deinem Beispiel: die andere Person) den Vertrag nachträglich genehmigt. Lehnt sie die Genehmigung ab, ist der Vertrag unwirksam, und du könntest unter Umständen selbst haften (§ 179 BGB). Mehr dazu findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 177 ff.: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__177.html

Neue Frage stellen