Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Im Falle des Abhandenkommens einer Sache ist der Wille des Eigentümers maßgeblich. Der Eigentümer hat das Recht, über seine Sache zu verfügen und kann entscheiden, ob er den Verlust akzeptiert oder rechtliche Schritte einleitet, um die Sache zurückzuerlangen. Der Besitzer hingegen hat lediglich die tatsächliche Gewalt über die Sache, aber nicht unbedingt die rechtlichen Ansprüche, die mit dem Eigentum verbunden sind. In vielen Rechtsordnungen wird der Eigentümer durch das Eigentumsrecht geschützt, was bedeutet, dass er auch im Falle des Abhandenkommens der Sache Ansprüche geltend machen kann.
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]