§140 BGB einfach erklärt

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§ 140 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Wirkung von Erklärungen, die in einer bestimmten Form abgegeben werden müssen. Einfach erklärt bedeutet dies, dass wenn das Gesetz für eine bestimmte Erklärung eine Form vorschreibt (zum Beispiel schriftlich oder notariell), diese Form auch eingehalten werden muss, damit die Erklärung rechtlich wirksam ist. Wenn die vorgeschriebene Form nicht eingehalten wird, ist die Erklärung in der Regel unwirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Formlosigkeit zulässig ist.

Kategorie: Recht Tags: BGB Gesetz Rechtsgeschäft

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