Nach der Französischen Revolution von 1789 wurde das Wahlrecht in Frankreich erheb verändert. Die Verfassung von 1791 führte ein System ein, das zwischen "aktiven" und "passiven" Bürgern unterschied. Nur die "aktiven" Bürger, die bestimmte Steueranforderungen erfüllten, durften wählen. Dies bedeutete, dass das Wahlrecht auf wohlhabendere Männer beschränkt war. Frauen und Männer ohne ausreichendes Einkommen oder Besitz waren von der Wahl ausgeschlossen. Erst mit der Verfassung des Jahres III (1795) und späteren Reformen wurde das Wahlrecht schrittweise erweitert, aber es blieb bis weit ins 19. Jahrhundert hinein beschränkt. Das allgemeine Männerwahlrecht wurde in Frankreich erst 1848 eingeführt.