In Preußen herrschte das sogenannte Dreiklassenwahlrecht. Dieses Wahlsystem teilte die Wähler in drei Klassen ein, basierend auf der Höhe der gezahlten Steuern. Jede Klasse stellte ein Drittel der Abgeordneten, was dazu führte, dass wohlhabendere Bürger mehr politischen Einfluss hatten als weniger wohlhabende.