Ja, Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union. Das Land ist am 1. Mai 2004 der EU beigetreten.
Der Rat der Europäischen Union, oft einfach als "Rat" bezeichnet, hat eine Vielzahl von Kompetenzen und Aufgaben. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Gesetzgebung**: Der Rat teilt sich die Gesetzgebungsbefugnis mit dem Europäischen Parlament. Er verabschiedet EU-Rechtsvorschriften, oft auf Vorschlag der Europäischen Kommission. 2. **Haushalt**: Der Rat und das Europäische Parlament sind gemeinsam für die Verabschiedung des EU-Haushalts verantwortlich. 3. **Politikkoordinierung**: Der Rat koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Wirtschaftspolitik, Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik. 4. **Außen- und Sicherheitspolitik**: Der Rat entwickelt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und setzt sie um, basierend auf den Leitlinien des Europäischen Rates. 5. **Internationale Abkommen**: Der Rat schließt internationale Abkommen zwischen der EU und anderen Ländern oder internationalen Organisationen ab. 6. **Justiz und Inneres**: Der Rat entwickelt die Zusammenarbeit und gemeinsame Politik in den Bereichen Justiz und Inneres, einschließlich Asyl, Einwanderung und Strafverfolgung. 7. **Ernennung von Amtsträgern**: Der Rat ernennt verschiedene Amtsträger der EU, wie z.B. die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Rates der Europäischen Union: [consilium.europa.eu](https://www.consilium.europa.eu/de/).
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