Welche Rolle spielt die EU bei der Energiepolitik und auf welcher gesetzlichen Grundlage agiert sie?

Antwort

Die Europäische Union (EU) spielt eine bedeutende Rolle in der Energiepolitik ihrer Mitgliedstaaten. Die EU zielt darauf ab, eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu gewährleisten. Die Energiepolitik der EU basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen und Strategien: 1. **Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)**: Insbesondere Artikel 194 AEUV bildet die rechtliche Grundlage für die Energiepolitik der EU. Dieser Artikel gibt der EU die Befugnis, Maßnahmen zu ergreifen, um: - das Funktionieren des Energiemarktes zu gewährleisten, - die Energieversorgungssicherheit in der Union zu gewährleisten, - die Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu fördern, - die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen zu fördern, - die Interkonnektivität der Energienetze zu fördern. 2. **Energiebinnenmarkt**: Die EU hat eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen erlassen, um einen integrierten Energiebinnenmarkt zu schaffen. Dazu gehören Maßnahmen zur Liberalisierung der Energiemärkte, zur Förderung des Wettbewerbs und zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes. 3. **Klimapolitik und Energieunion**: Die EU hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt, die eng mit ihrer Energiepolitik verknüpft sind. Die Energieunion-Strategie zielt darauf ab, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, den Energiebinnenmarkt zu vertiefen, die Energieeffizienz zu verbessern, die Dekarbonisierung der Wirtschaft zu fördern und Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. 4. **Erneuerbare-Energien-Richtlinie**: Diese Richtlinie legt verbindliche Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch fest und fördert die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. 5. **Energieeffizienz-Richtlinie**: Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Energieeffizienz in der EU zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken. 6. **Verordnung über die Governance der Energieunion und des Klimaschutzes**: Diese Verordnung legt einen Rahmen für die Berichterstattung und Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energie- und Klimaziele fest. Durch diese und andere Maßnahmen strebt die EU an, eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung für alle ihre Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Energiepolitik der EU sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission zu finden: [Europäische Kommission - Energie](https://ec.europa.eu/energy/home_de).

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