Durften im Deutschen Reich auch arme Leute wählen?

Antwort

Im Deutschen Kaiserreich, das von 1871 bis 1918 bestand, hatten alle männlichen Bürger ab 25 Jahren das Wahlrecht, unabhängig von ihrem sozialen Status oder Einkommen. Frauen waren jedoch von der Wahl ausgeschlossen. Das Wahlrecht war also theoretisch auch für arme Leute zugänglich, allerdings gab es in der Praxis viele soziale und politische Hürden, die die Teilnahme an Wahlen erschwerten.

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