Verstoße ich gegen rechtliche Vorgaben, wenn ich auf Wunsch einer 87-jährigen alleinlebenden Frau bei der Pflege abends die Haustür zuschließe? Was sind mögliche Konsequenzen und wie sollte ich vorgehen?

Antwort

1. **Entscheidung, ob gegen eine rechtliche Vorgabe verstoßen wird:** Das Abschließen der Haustür auf Wunsch von Frau Sonnenschein verstößt grundsätzlich nicht gegen eine rechtliche Vorgabe, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. 2. **Begründung der Entscheidung:** Frau Sonnenschein ist volljährig und, sofern keine Einschränkung ihrer Geschäftsfähigkeit oder eine rechtliche Betreuung vorliegt, auch selbstbestimmungsfähig. Sie äußert ausdrücklich den Wunsch, die Haustür abends abzuschließen, um sich sicherer zu fühlen. Das Recht auf Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre sind zu respektieren. Allerdings muss sichergestellt sein, dass Frau Sonnenschein im Notfall (z. B. bei Brand) die Tür selbstständig öffnen kann oder einen Schlüssel griffbereit hat. Das dauerhafte Abschließen der Tür könnte sonst eine Gefährdung darstellen (z. B. bei eingeschränkter Mobilität oder im Brandfall), was wiederum eine Verletzung der Fürsorgepflicht bedeuten könnte. 3. **Mögliche Konsequenzen für die Beteiligten:** - **Für Frau Sonnenschein:** - Positiv: Sie fühlt sich sicherer und schläft möglicherweise ruhiger. - Negativ: Im Notfall könnte sie das Haus nicht schnell genug verlassen, was eine Gefahr für Leib und Leben darstellen kann. - **Für die Pflegekraft:** - Bei einem Notfall und daraus resultierenden Schäden könnte der Vorwurf der Verletzung der Fürsorgepflicht entstehen, wenn nicht sichergestellt wurde, dass Frau Sonnenschein die Tür selbst öffnen kann. - Im schlimmsten Fall könnten zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 4. **Vorgehen in dieser Situation:** - Mit Frau Sonnenschein sprechen und sie über mögliche Risiken aufklären (z. B. erschwerter Fluchtweg im Notfall). - Prüfen, ob sie in der Lage ist, die Tür selbstständig zu öffnen und einen Schlüssel griffbereit hat. - Dokumentieren, dass der Wunsch von Frau Sonnenschein geäußert wurde und dass sie über die Risiken informiert wurde. - Gegebenenfalls Rücksprache mit Angehörigen, dem Pflegedienst oder einer rechtlichen Betreuung halten, falls Unsicherheiten bestehen. - Nach einer gemeinsamen Lösung suchen, z. B. eine Tür mit einem von innen leicht zu öffnenden Schloss oder ein Notrufsystem. - Die Entscheidung und das Vorgehen im Pflegebericht festhalten. **Fazit:** Das Abschließen der Haustür auf Wunsch der Bewohnerin ist grundsätzlich erlaubt, solange ihre Sicherheit weiterhin gewährleistet ist und sie über die Risiken informiert wurde. Die Selbstbestimmung der Bewohnerin steht im Vordergrund, muss aber mit der Fürsorgepflicht abgewogen werden.

Kategorie: Pflege Tags: Pflege Haustür Recht
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