1. **Entscheidung, ob gegen eine rechtliche Vorgabe verstoßen wird:** Das Abschließen der Haustür auf Wunsch von Frau Sonnenschein verstößt grundsätzlich nicht gegen... [mehr]
In dieser Situation ist es wichtig, sowohl die Sicherheit als auch die Selbstbestimmung und das Wohlbefinden von Frau Sonnenschein zu berücksichtigen. Das Abschließen der Haustür auf ihren Wunsch hin ist grundsätzlich zulässig, solange sie dies ausdrücklich wünscht und keine akute Gefahr (z. B. Brandgefahr) besteht. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten: **1. Selbstbestimmung:** Frau Sonnenschein äußert den Wunsch, die Tür abzuschließen. Dies ist ihr gutes Recht, solange sie die Tragweite dieser Entscheidung versteht und keine Einschränkung ihrer Geschäftsfähigkeit vorliegt. **2. Sicherheit:** Das Abschließen der Haustür kann im Notfall (z. B. bei Feuer oder medizinischem Notfall) den Zugang für Rettungskräfte erschweren. Es sollte sichergestellt sein, dass im Notfall ein schneller Zugang möglich ist, z. B. durch einen hinterlegten Schlüssel bei Nachbarn, Angehörigen oder einem Schlüsseltresor. **3. Dokumentation:** Der Wunsch von Frau Sonnenschein sollte dokumentiert werden, idealerweise schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden. **4. Information:** Es ist ratsam, Frau Sonnenschein über mögliche Risiken (z. B. erschwerter Zugang für Rettungskräfte) aufzuklären und gemeinsam eine Lösung zu finden, die sowohl Sicherheit als auch Schutz vor Einbruch bietet. **Fazit:** Du kannst die Haustür auf Wunsch von Frau Sonnenschein abends abschließen, solltest sie aber über die Vor- und Nachteile informieren und sicherstellen, dass im Notfall Hilfe schnell Zugang erhält. Eine schriftliche Dokumentation des Wunsches ist empfehlenswert. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du z. B. beim [Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)](https://www.dbfk.de/de/themen/pflege-und-recht.php).
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