Für getrocknetes und zu Würzpulver verarbeitetes Mycetinis scorodonius (Echter Knoblauchschwindling) gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht, das Produkt zu „müssen“...
Gibt es eine Lebensmittelkennzeichnung für Ackerbohnenmehl?
Antwort vomJa, für Ackerbohnenmehl gibt es eine Lebensmittelkennzeichnung. In der Europäischen Union müssen Lebensmittel, einschließlich Ackerbohnenmehl, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel gekennzeichnet werden. Dies umfasst Angaben wie die Zutatenliste, Allergene, Nährwertangaben und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Zudem müssen spezifische Informationen über die Herkunft und die Verarbeitung des Produkts bereitgestellt werden.
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Muss auf der Zutatenliste das Wort Konservierungsstoffe stehen oder sind andere Begriffe erlaubt?
In der Zutatenliste von Lebensmitteln müssen Konservierungsstoffe grundsätzlich mit ihrem spezifischen Namen oder ihrer sogenannten E-Nummer angegeben werden, zum Beispiel „Natriumbenz...