Für getrocknetes und zu Würzpulver verarbeitetes Mycetinis scorodonius (Echter Knoblauchschwindling) gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht, das Produkt zu „müssen“... [mehr]
Ja, für Ackerbohnenmehl gibt es eine Lebensmittelkennzeichnung. In der Europäischen Union müssen Lebensmittel, einschließlich Ackerbohnenmehl, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel gekennzeichnet werden. Dies umfasst Angaben wie die Zutatenliste, Allergene, Nährwertangaben und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Zudem müssen spezifische Informationen über die Herkunft und die Verarbeitung des Produkts bereitgestellt werden.
Für getrocknetes und zu Würzpulver verarbeitetes Mycetinis scorodonius (Echter Knoblauchschwindling) gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht, das Produkt zu „müssen“... [mehr]
In der Zutatenliste von Lebensmitteln müssen Konservierungsstoffe grundsätzlich mit ihrem spezifischen Namen oder ihrer sogenannten E-Nummer angegeben werden, zum Beispiel „Natriumbenz... [mehr]