Gibt es eine Lebensmittelkennzeichnung für Ackerbohnenmehl?

Antwort

Ja, für Ackerbohnenmehl gibt es eine Lebensmittelkennzeichnung. In der Europäischen Union müssen Lebensmittel, einschließlich Ackerbohnenmehl, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel gekennzeichnet werden. Dies umfasst Angaben wie die Zutatenliste, Allergene, Nährwertangaben und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Zudem müssen spezifische Informationen über die Herkunft und die Verarbeitung des Produkts bereitgestellt werden.

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