Müssen Spuren und Kreuzkontaminationen auf der Verpackung gekennzeichnet werden?

Antwort

Ja, Spuren und mögliche Kreuzkontaminationen müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Dies ist besonders wichtig für Allergene, um Verbraucher vor möglichen allergischen Reaktionen zu schützen. In der EU regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Kennzeichnungspflichten. Hersteller sind verpflichtet, auf mögliche Spuren von Allergenen hinzuweisen, wenn diese unbeabsichtigt in das Produkt gelangen könnten, beispielsweise durch Kreuzkontamination während der Produktion.

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