Wie läuft eine Zwangsversteigerung zur Erbauseinandersetzung ab?

Antwort

Eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung läuft in der Regel wie folgt ab: 1. **Antragstellung**: Ein Miterbe stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und die Erbengemeinschaft sowie das zu versteigernde Objekt genau benennen. 2. **Prüfung des Antrags**: Das Gericht prüft den Antrag auf formelle und materielle Voraussetzungen. Dazu gehört die Feststellung, ob der Antragsteller tatsächlich Miterbe ist und ob das Objekt zur Erbmasse gehört. 3. **Anordnung der Versteigerung**: Wenn der Antrag zulässig ist, ordnet das Gericht die Zwangsversteigerung an. Es setzt einen Versteigerungstermin fest und informiert alle Beteiligten. 4. **Gutachten**: Ein Sachverständiger wird beauftragt, den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Dieses Gutachten dient als Grundlage für das Mindestgebot bei der Versteigerung. 5. **Bekanntmachung**: Der Versteigerungstermin wird öffentlich bekannt gemacht, in der Regel durch Aushang im Amtsgericht und Veröffentlichung in entsprechenden Medien. 6. **Versteigerungstermin**: Am festgelegten Termin findet die Versteigerung im Amtsgericht statt. Interessenten können Gebote abgeben. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden, sofern das Gebot mindestens 50% des Verkehrswertes erreicht. 7. **Zuschlag und Verteilung**: Nach dem Zuschlag wird der Erlös unter den Miterben entsprechend ihrer Erbanteile verteilt. Eventuelle Belastungen der Immobilie, wie Hypotheken, werden vorher abgezogen. 8. **Rechtsmittel**: Gegen den Zuschlagsbeschluss können die Beteiligten innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Versteigerung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Weitere Informationen findest du auf den Seiten der deutschen Justiz: [Justizportal des Bundes und der Länder](https://www.justiz.de/).

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