Ist die Zustimmung der Eigentümer erforderlich, wenn ein Eigentümer jemanden Fremden als Gast zu einer Eigentümerversammlung teilnehmen lassen möchte?

Antwort

Ja, in der ist die Zustimmung der anderenümer, wenn ein Eigent einen fremden Gast einer Eigentümervers mitbringen möchte. Dies daran, dass Eigenterversammlungen der Regel vertraul Angelegenheiten derümergemeinschaft behandeln und nur für die Eigentümer oder deren bevollchtigte Vertreter zug sein sollten. Es ratsam, diesordnung oder dieung der Eigentümergemeinschaft konsultieren, da spezifische Regelungen sein können.

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