Ist die Zustimmung der Eigentümer erforderlich, wenn ein Eigentümer jemanden Fremden als Gast zu einer Eigentümerversammlung teilnehmen lassen möchte?

Antwort

Ja, in der ist die Zustimmung der anderenümer, wenn ein Eigent einen fremden Gast einer Eigentümervers mitbringen möchte. Dies daran, dass Eigenterversammlungen der Regel vertraul Angelegenheiten derümergemeinschaft behandeln und nur für die Eigentümer oder deren bevollchtigte Vertreter zug sein sollten. Es ratsam, diesordnung oder dieung der Eigentümergemeinschaft konsultieren, da spezifische Regelungen sein können.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wer ist Eigentümer der Villa Borsig in Berlin?

Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.

Benötige ich die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft für einen Untermietvertrag?

In Deutschland ist für einen Untermietvertrag in der Regel die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft bzw. des Vermieters erforderlich. Das bedeutet: Du darfst deine Wohnung oder einen Teil davon ni... [mehr]