Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.
Ja, in der ist die Zustimmung der anderenümer, wenn ein Eigent einen fremden Gast einer Eigentümervers mitbringen möchte. Dies daran, dass Eigenterversammlungen der Regel vertraul Angelegenheiten derümergemeinschaft behandeln und nur für die Eigentümer oder deren bevollchtigte Vertreter zug sein sollten. Es ratsam, diesordnung oder dieung der Eigentümergemeinschaft konsultieren, da spezifische Regelungen sein können.
Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.
In Deutschland ist für einen Untermietvertrag in der Regel die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft bzw. des Vermieters erforderlich. Das bedeutet: Du darfst deine Wohnung oder einen Teil davon ni... [mehr]