Ist die Zustimmung der Eigentümer erforderlich, wenn ein Eigentümer jemanden Fremden als Gast zu einer Eigentümerversammlung teilnehmen lassen möchte?

Antwort

Ja, in der ist die Zustimmung der anderenümer, wenn ein Eigent einen fremden Gast einer Eigentümervers mitbringen möchte. Dies daran, dass Eigenterversammlungen der Regel vertraul Angelegenheiten derümergemeinschaft behandeln und nur für die Eigentümer oder deren bevollchtigte Vertreter zug sein sollten. Es ratsam, diesordnung oder dieung der Eigentümergemeinschaft konsultieren, da spezifische Regelungen sein können.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was tun, wenn eine Auflassungsvormerkung nach Eintragung des Eigentümers nicht gelöscht wurde?

Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]

Wie erinnere ich Eigentümer per Email daran, dass Übernachtparken auf dem Parkplatz nicht erlaubt ist?

Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und E... [mehr]