Die Verjährungsfrist für Hausgeldforderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft beträgt grundsätzlich **drei Jahre**. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem... [mehr]
Nein, nicht jeder Eigentümer zahlt das gleiche Hausgeld und die gleichen Rücklagen. Die Höhe des Hausgeldes und der Rücklagen hängt in der Regel von der Größe der jeweiligen Wohnung oder des jeweiligen Eigentumsanteils ab. Diese Kosten werden oft nach dem sogenannten "Miteigentumsanteil" berechnet, der im Grundbuch eingetragen ist und sich nach der Wohnfläche oder anderen festgelegten Kriterien richtet. Die genaue Verteilung der Kosten wird in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft festgelegt.
Die Verjährungsfrist für Hausgeldforderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft beträgt grundsätzlich **drei Jahre**. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem... [mehr]
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]