Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bei der Sanierung eines Bestandsobjekts umfasst mehrere Schritte und Aspekte. Hier ist eine allgemeine Aufstellung: 1. **Bestandsaufnahme:** - Zustand des Objekts (Bausubstanz, technische Anlagen, etc.) - Aktuelle Nutzung und Mieteinnahmen - Betriebskosten und Instandhaltungskosten 2. **Sanierungskosten:** - Kostenschätzung für notwendige Sanierungsmaßnahmen (Bauarbeiten, technische Erneuerungen, etc.) - Kosten für eventuelle Modernisierungen (z.B. energetische Sanierung) - Planungskosten (Architekt, Ingenieur, etc.) - Finanzierungskosten (Zinsen, Gebühren) 3. **Fördermittel und Zuschüsse:** - Ermittlung möglicher Fördermittel und Zuschüsse (z.B. KfW-Förderprogramme) - Steuerliche Vorteile (Abschreibungen, Sonderabschreibungen) 4. **Einnahmen nach Sanierung:** - Prognose der zukünftigen Mieteinnahmen - Berücksichtigung von Mietsteigerungen durch die Sanierung - Eventuelle Leerstandszeiten während und nach der Sanierung 5. **Betriebskosten nach Sanierung:** - Prognose der zukünftigen Betriebskosten - Einsparungen durch energetische Sanierung oder Modernisierung 6. **Wirtschaftlichkeitsberechnung:** - Vergleich der Gesamtkosten (Sanierungskosten + Betriebskosten) mit den zukünftigen Einnahmen - Berechnung des Return on Investment (ROI) - Amortisationszeit (Zeit, bis sich die Investition rentiert) - Sensitivitätsanalyse (Auswirkungen von Abweichungen in den Annahmen) 7. **Risikoanalyse:** - Identifikation und Bewertung von Risiken (z.B. Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen) - Maßnahmen zur Risikominimierung Diese Schritte helfen dabei, eine fundierte Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit der Sanierung eines Bestandsobjekts zu treffen.
Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]
Wenn es in energetisch sanierten Wohnungen mehr zieht als früher, liegt das meist nicht an der Sanierung selbst, sondern an Problemen bei der Umsetzung oder Nutzung. Eigentlich sollten energetisc... [mehr]
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine generelle Pflicht, eine gewerblich vermietete Wohnung energetisch zu sanieren. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden m&... [mehr]