Wie berechnet man den Wert einer Immobilie für die Erbschaftsteuer?

Antwort

Der Wert einer Immobilie für die Erbschaftsteuer wird in Deutschland in der Regel durch das Bewertungsgesetz (BewG) bestimmt. Hier sind die wichtigsten Schritte zur Berechnung: 1. **Ermittlung des Verkehrswertes**: Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Er kann durch verschiedene Verfahren ermittelt werden: - **Vergleichswertverfahren**: Hierbei werden vergleichbare Immobilien herangezogen, die kürzlich verkauft wurden. - **Ertragswertverfahren**: Dieses Verfahren wird häufig bei vermieteten Immobilien angewendet und basiert auf den zukünftigen Erträgen, die die Immobilie generieren kann. - **Sachwertverfahren**: Hierbei wird der Wert der Immobilie auf Basis der Herstellungskosten und des Bodenwerts ermittelt. 2. **Abzüge und Freibeträge**: Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Wertes können bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Schulden, die auf der Immobilie lasten, oder der persönliche Freibetrag für Erben. 3. **Ermittlung des steuerpflichtigen Wertes**: Nach der Ermittlung des Verkehrswertes und der Berücksichtigung von Abzügen wird der steuerpflichtige Wert der Immobilie festgelegt. 4. **Steuerliche Bewertung**: Der ermittelte Wert wird dann zur Berechnung der Erbschaftsteuer herangezogen, wobei die Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes variieren. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder einen Gutachter hinzuzuziehen, um eine genaue Bewertung und die korrekte Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

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