Muss der WEG-Verwalter beim Verkauf von Wohnungen informiert werden?

Antwort

Ja, der WEG-Verwalter muss in der Regel beim Verkauf von Wohnungen informiert werden. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Wohnungseigentümer verpflichtet, den Verwalter über den Verkauf ihrer Wohnung zu informieren, da der Verwalter für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig ist. Dies ermöglicht dem Verwalter, die notwendigen Änderungen im Grundbuch und in der Eigentümerliste vorzunehmen. Zudem kann der Verwalter sicherstellen, dass der neue Eigentümer über die Rechte und Pflichten im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft informiert ist.

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