Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der... [mehr]
Wenn ein Wohneigentümer nicht zahlt, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Kontaktaufnahme**: Zunächst solltest du den Eigentümer direkt kontaktieren, um das Problem zu klären. Manchmal gibt es Missverständnisse oder vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten. 2. **Schriftliche Mahnung**: Wenn die direkte Kontaktaufnahme nicht erfolgreich ist, sende eine schriftliche Mahnung. In dieser solltest du die ausstehenden Beträge und eine Frist zur Zahlung angeben. 3. **Einschaltung eines Anwalts**: Wenn die Mahnung ignoriert wird, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann rechtliche Schritte einleiten und den Eigentümer zur Zahlung auffordern. 4. **Gerichtliche Schritte**: In schwerwiegenden Fällen kann es notwendig sein, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dies kann zu einem Vollstreckungsbescheid führen, der die Zahlung erzwingt. 5. **Vertragsprüfung**: Überprüfe die vertraglichen Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass du alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfst. Es ist wichtig, alle Schritte gut zu dokumentieren und rechtzeitig zu handeln, um deine Ansprüche durchzusetzen.
Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der... [mehr]
Ja, grundsätzlich darfst du dein Haus für 10 € verkaufen. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, das heißt, du kannst den Kaufpreis für dein Haus frei mit dem Käufer vere... [mehr]
Die Wohneigentumsquote in der Schweiz ist im internationalen Vergleich tatsächlich relativ niedrig (etwa 36–38 %). Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. **Historische Entwicklung:** I... [mehr]