Was muss der Ersteher in der Zwangsversteigerung tun, um eine bestehengebliebene Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen?

Antwort

Um eine bestehende Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen, muss der Ersteher in der Zwangsversteigerung folgende Schritte unternehmen: 1. **Prüfung der Grundschuld**: Zunächst sollte der Ersteher die Grundschuld im Grundbuch genau prüfen, um die Höhe und die Bedingungen zu verstehen. 2. **Erwerb des Eigentums**: Nach dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung wird der Ersteher Eigentümer der Immobilie. Die Grundschuld bleibt jedoch zunächst bestehen. 3. **Tilgung der Grundschuld**: Der Ersteher kann die Grundschuld tilgen, indem er den entsprechenden Betrag an den Gläubiger (in der Regel die Bank) zahlt. Dies führt zur Löschung der Grundschuld. 4. **Löschungsbewilligung**: Der Gläubiger muss eine Löschungsbewilligung ausstellen, die beim Grundbuchamt eingereicht wird. 5. **Antrag auf Löschung**: Der Ersteher muss beim Grundbuchamt einen Antrag auf Löschung der Grundschuld stellen, zusammen mit der Löschungsbewilligung des Gläubigers. 6. **Eintragung der Löschung**: Nach Prüfung des Antrags wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden.

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