Wann ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig?

Antwort

Eine Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies ist in der Regel in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Wenn die Versammlung beim ersten Termin nicht beschlussfähig ist, kann in der Regel eine zweite Versammlung einberufen werden, die dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer beschlussfähig ist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft zu beachten.

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