Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]
Eine Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies ist in der Regel in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Wenn die Versammlung beim ersten Termin nicht beschlussfähig ist, kann in der Regel eine zweite Versammlung einberufen werden, die dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer beschlussfähig ist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft zu beachten.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]
Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der... [mehr]