Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies bedeutet, dass die anwesenden Eigentü... [mehr]
Eine Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies ist in der Regel in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Wenn die Versammlung beim ersten Termin nicht beschlussfähig ist, kann in der Regel eine zweite Versammlung einberufen werden, die dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer beschlussfähig ist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft zu beachten.
Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies bedeutet, dass die anwesenden Eigentü... [mehr]
Ja, du kannst vom Vermieter verlangen, eine aus deiner Sicht unbegründete Abmahnung zurückzunehmen. Es ist jedoch ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und dein... [mehr]
Wenn der mit der Wohnung angemietete Keller nicht mehr genutzt werden kann und der Vermieter keine alternative Lösung anbietet, hast du mehrere rechtliche Möglichkeiten: 1. **Mängelanz... [mehr]
Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn die Miete für eine Wohnung oder ein Haus über dem gesetzlich zulässigen Rahmen liegt. In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen,... [mehr]
Mietwucher bezeichnet das übermäßige Anheben von Mieten, das als unrechtmäßig gilt. In Deutschland ist Mietwucher nach § 5 des Gesetzes über die Mietpreisbremse un... [mehr]
In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]