Ein Verwaltungsbeirat ist ein Gremium, das in verschiedenen Organisationen, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), eine beratende und unterstützende Funktion hat. In einer WEG besteht der Verwaltungsbeirat aus gewählten Eigentümern, die die Interessen der Gemeinschaft vertreten und die Verwaltung unterstützen. Zu den Hauptaufgaben des Verwaltungsbeirats gehören: 1. **Überwachung der Verwaltung**: Der Beirat überwacht die Tätigkeit des Verwalters und stellt sicher, dass dieser seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. 2. **Beratung und Unterstützung**: Der Beirat berät den Verwalter und unterstützt ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben. 3. **Prüfung der Jahresabrechnung**: Der Beirat prüft die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan und gibt eine Empfehlung zur Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung ab. 4. **Vermittlung**: Der Beirat kann bei Konflikten zwischen Eigentümern und der Verwaltung vermitteln. Die genauen Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsbeirats können in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung der jeweiligen WEG festgelegt sein.