Ob ein Ferienhaus dauerhaft vermietet werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die lokalen Gesetze und Vorschriften, die Art der Immobilie sowie die Bestimmungen des jeweiligen... [mehr]
Bei einer angekündigten Mietminderung wegen Schimmel im Kellerabteil ist es wichtig, einige Punkte zu beachten: 1. **Mängelanzeige**: Der Mieter sollte den Schimmelbefall dem Vermieter schriftlich melden und ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben. Dies ist wichtig, um die Mietminderung rechtlich abzusichern. 2. **Mietminderung**: Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Mangels ab. Bei Schimmel kann dies je nach Ausmaß und Beeinträchtigung variieren. Es ist ratsam, sich über die gängigen Prozentsätze zu informieren oder rechtlichen Rat einzuholen. 3. **Beweislast**: Der Mieter sollte Beweise für den Schimmelbefall sammeln, z.B. Fotos oder Gutachten, um seine Ansprüche zu untermauern. 4. **Rechtliche Grundlagen**: Die rechtlichen Grundlagen für Mietminderungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere in den §§ 536 ff. 5. **Vermieterreaktion**: Der Vermieter hat das Recht, auf die Ankündigung der Mietminderung zu reagieren. Er kann versuchen, den Mangel zu beheben oder die Mietminderung anzufechten. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen.
Ob ein Ferienhaus dauerhaft vermietet werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die lokalen Gesetze und Vorschriften, die Art der Immobilie sowie die Bestimmungen des jeweiligen... [mehr]
Ob der LWL Wohnverbund eine 3-Zimmer-Wohnung an eine Sozialhilfeempfängerin als einzige Mieterin vermieten darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den spezifischen Richtlinien des Woh... [mehr]
Der Mieter beobachtet den Zustand und informiert, falls es erneut zu Schimmelbefall kommt.
Die Höhe der Mietminderung bei einem Befall von Mäusen oder Ratten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Ausmaß des Befalls und der Beeinträchtigung der Wohnqualit&aum... [mehr]