Eine Baugenehmigung und ein Bauvorbescheid sind zwei unterschiedliche Instrumente im Bauplanungsrecht, die jeweils verschiedene Zwecke erfüllen: 1. **Baugenehmigung**: - **Definition**: Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die erforderlich ist, um ein Bauvorhaben rechtlich durchführen zu dürfen. - **Umfang**: Sie umfasst die Prüfung des gesamten Bauvorhabens hinsichtlich der Einhaltung aller relevanten Vorschriften, wie z.B. des Bauordnungsrechts, des Bauplanungsrechts und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften. - **Ergebnis**: Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird bestätigt, dass das geplante Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit gebaut werden darf. 2. **Bauvorbescheid**: - **Definition**: Ein Bauvorbescheid ist eine vorläufige Entscheidung der Baubehörde über einzelne Fragen eines geplanten Bauvorhabens, die vor Einreichung des vollständigen Bauantrags geklärt werden sollen. - **Umfang**: Er bezieht sich in der Regel auf grundsätzliche Fragen, wie z.B. die Zulässigkeit des Vorhabens nach dem Bebauungsplan oder die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks. - **Ergebnis**: Der Bauvorbescheid gibt dem Bauherrn eine rechtliche Sicherheit über bestimmte Aspekte des Bauvorhabens, bevor er in die detaillierte Planung und den vollständigen Bauantrag investiert. Zusammengefasst: Die Baugenehmigung ist die endgültige Erlaubnis zum Bauen, während der Bauvorbescheid eine vorläufige Klärung bestimmter Fragen bietet, um Planungssicherheit zu schaffen.