Die Übergabe einer Hausverwaltung erfolgt in mehreren Schritten, um einen reibungslosen Wechsel zwischen der alten und der neuen Hausverwaltung sicherzustellen. Typischerweise läuft der Proz... [mehr]
Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters oder der Hausverwaltung einholen muss, bevor er untervermietet. Fehlt diese Zustimmung, kann der Vermieter unter Umständen den Untermietvertrag anfechten oder sogar kündigen. Es ist daher empfehlenswert, die Bedingungen des Hauptmietvertrags zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
Die Übergabe einer Hausverwaltung erfolgt in mehreren Schritten, um einen reibungslosen Wechsel zwischen der alten und der neuen Hausverwaltung sicherzustellen. Typischerweise läuft der Proz... [mehr]
Seit dem 1. Dezember 2022 gilt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen zertifizierten Verwalter bestellen müssen. Allerdin... [mehr]