Ist ein Untermietvertrag gültig, wenn die Hausverwaltung nicht zustimmt?

Antwort

Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters oder der Hausverwaltung einholen muss, bevor er untervermietet. Fehlt diese Zustimmung, kann der Vermieter unter Umständen den Untermietvertrag anfechten oder sogar kündigen. Es ist daher empfehlenswert, die Bedingungen des Hauptmietvertrags zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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