In Deutschland ist für einen Untermietvertrag in der Regel die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft bzw. des Vermieters erforderlich. Das bedeutet: Du darfst deine Wohnung oder einen Teil davon ni... [mehr]
Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters oder der Hausverwaltung einholen muss, bevor er untervermietet. Fehlt diese Zustimmung, kann der Vermieter unter Umständen den Untermietvertrag anfechten oder sogar kündigen. Es ist daher empfehlenswert, die Bedingungen des Hauptmietvertrags zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
In Deutschland ist für einen Untermietvertrag in der Regel die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft bzw. des Vermieters erforderlich. Das bedeutet: Du darfst deine Wohnung oder einen Teil davon ni... [mehr]
In einer Hausverwaltung sind verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten wichtig, um Immobilien effizient und rechtssicher zu verwalten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören: 1. **Rechtliche Ken... [mehr]
Typische Probleme am und im Haus, die in der Hausverwaltung häufig auftreten, sind: **1. Feuchtigkeit und Schimmel** - **Entstehung:** Durch schlechte Belüftung, undichte Dächer, defek... [mehr]