Ja, du kannst grundsätzlich einen Anteil an einer Immobilie, den du besitzt, an deine erwachsenen Töchter verkaufen. Voraussetzung ist, dass du im Grundbuch als Eigentümer dieses Anteil... [mehr]
Wenn du einen Anteil einer Immobilie verkaufst, die du vor 5 Jahren gekauft hast, kann Spekulationssteuer (Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn) anfallen, **unabhängig davon, ob du Gewinn erzielst oder nicht**. Entscheidend ist: - **Spekulationsfrist:** Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist grundsätzlich 10 Jahre (§ 23 EStG). Verkaufst du innerhalb dieser Frist, ist ein Gewinn steuerpflichtig. - **Selbstnutzung:** Wenn du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast, ist der Verkauf steuerfrei – auch innerhalb der 10 Jahre. - **Kein Gewinn:** Die Spekulationssteuer fällt nur auf den Gewinn an. Wenn du keinen Gewinn erzielst (Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten ergibt 0 oder einen Verlust), fällt auch keine Steuer an. **Fazit:** Wenn du keinen Gewinn erzielst, zahlst du keine Spekulationssteuer, auch wenn du innerhalb der 10-Jahres-Frist verkaufst. Ein eventueller Verlust kann unter Umständen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, aber nicht mit anderen Einkünften. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Immobilienbesteuerung.html).
Ja, du kannst grundsätzlich einen Anteil an einer Immobilie, den du besitzt, an deine erwachsenen Töchter verkaufen. Voraussetzung ist, dass du im Grundbuch als Eigentümer dieses Anteil... [mehr]