Wer ist bei Schädlingsbefall in einer Mietwohnung zuständig?

Antwort

Bei Schädlingsbefall in einer Mietwohnung ist grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen, also bewohnbaren Zustand ist (§ 535 BGB). Dazu gehört auch die Schädlingsfreiheit. Ausnahmen gibt es, wenn der Mieter den Befall selbst verschuldet hat, zum Beispiel durch unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln oder mangelnde Hygiene. In diesem Fall kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung übernimmt. Wichtig: Der Mieter muss den Schädlingsbefall dem Vermieter unverzüglich melden, damit dieser Maßnahmen ergreifen kann. Unterlässt der Mieter die Meldung, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim Deutschen Mieterbund: https://www.mieterbund.de/lexikon/s/schaedlinge.html

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