Ob du in einer Mietwohnung eine abgehängte Decke einbauen darfst, hängt vom Mietvertrag und vom Umfang der baulichen Veränderung ab. Grundsätzlich gilt: - **Kleinere, reversible V... [mehr]
Bei Schädlingsbefall in einer Mietwohnung ist grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen, also bewohnbaren Zustand ist (§ 535 BGB). Dazu gehört auch die Schädlingsfreiheit. Ausnahmen gibt es, wenn der Mieter den Befall selbst verschuldet hat, zum Beispiel durch unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln oder mangelnde Hygiene. In diesem Fall kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung übernimmt. Wichtig: Der Mieter muss den Schädlingsbefall dem Vermieter unverzüglich melden, damit dieser Maßnahmen ergreifen kann. Unterlässt der Mieter die Meldung, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim Deutschen Mieterbund: https://www.mieterbund.de/lexikon/s/schaedlinge.html
Ob du in einer Mietwohnung eine abgehängte Decke einbauen darfst, hängt vom Mietvertrag und vom Umfang der baulichen Veränderung ab. Grundsätzlich gilt: - **Kleinere, reversible V... [mehr]
Vermieter dürfen die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter umlegen. Die wichtigsten Voraussetzungen nach deutschem Mietrecht (§ 559 B... [mehr]
Das Nachrüsten von Pilzkopfzapfen an Fenstern in einer Mietwohnung gilt als bauliche Veränderung. Solche Maßnahmen dürfen Mieter grundsätzlich **nicht ohne Zustimmung des Ver... [mehr]
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die exakt vorgibt, bis zu welcher Uhrzeit in Mietshäusern gebohrt werden darf. Allerdings gelten die allgemeinen Ruhezeiten,... [mehr]