Gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig, Heizkosten pauschal abzurechnen. Diekostenverordnung schreibt, dass die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu schaffen. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. In solchen Fällen kann eine pauschale Abrechnung zulässig sein, muss aber gut begründet und dokumentiert werden. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der Heizkostenverordnung zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen. Hier ist der Link zur Heizkostenverordnung: [Heizkostenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/).