Nein, mit einer Generalvollmacht kann nach dem Tod des Vollmachtgebers kein Grundstück mehr verkauft werden. Eine Generalvollmacht erlischt grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, es... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf kommen verschiedene Gutachten infrage, um den Wert, die Nutzungsmöglichkeiten und eventuelle Risiken des Grundstücks zu bewerten. Die wichtigsten Gutachten sind: 1. **Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten):** Ermittelt den aktuellen Marktwert des Grundstücks nach § 194 BauGB. Es wird meist von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt und ist die Grundlage für Preisverhandlungen, Finanzierungen oder steuerliche Zwecke. 2. **Bodenwertgutachten:** Bewertet ausschließlich den Wert des Bodens ohne Berücksichtigung von Aufbauten. Relevant, wenn das Grundstück unbebaut ist oder die Bebauung keine Rolle spielt. 3. **Baugrundgutachten (Bodengutachten):** Untersucht die Beschaffenheit des Bodens, z.B. Tragfähigkeit, Grundwasserstand, Altlasten. Wichtig für die Planung von Bauvorhaben und zur Einschätzung von Risiken. 4. **Altlastengutachten:** Prüft, ob das Grundstück mit Schadstoffen belastet ist (z.B. durch frühere industrielle Nutzung). Ein solches Gutachten ist besonders bei gewerblichen Flächen relevant. 5. **Umweltgutachten:** Bewertet Umweltrisiken, z.B. Naturschutz, Lärmbelastung, Emissionen oder andere umweltrelevante Faktoren. 6. **Ertragswertgutachten:** Ermittelt den Wert des Grundstücks auf Basis der zu erwartenden Erträge (z.B. Mieteinnahmen bei vermieteten Gewerbeimmobilien). 7. **Sachwertgutachten:** Bewertet das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude nach dem Sachwertverfahren, insbesondere wenn keine oder nur wenige Vergleichswerte vorliegen. 8. **Nutzungs- und Entwicklungsgutachten:** Analysiert die möglichen Nutzungen des Grundstücks unter Berücksichtigung von Bebauungsplänen, Baurecht und Entwicklungspotenzial. Je nach Art des Grundstücks, geplanter Nutzung und individuellen Anforderungen können weitere spezielle Gutachten notwendig sein, z.B. Schallgutachten, Verkehrsgutachten oder Denkmalschutzgutachten. Weitere Informationen zu Gutachten findest du beispielsweise bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder bei [öffentlich bestellten Sachverständigen](https://www.bundesverband-gutachter.de/).
Nein, mit einer Generalvollmacht kann nach dem Tod des Vollmachtgebers kein Grundstück mehr verkauft werden. Eine Generalvollmacht erlischt grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, es... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Ja, du bist grundsätzlich verpflichtet, dem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Zutritt zum Haus zu ermöglichen, damit dieser das Gutachten für die Zwangsversteigerung erst... [mehr]