Im Baugenehmigungsverfahren müssen verschiedene Nachweise erbracht werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens variieren können. Zu den häufigsten Nachweisen gehören: 1. **Bauantrag**: Ein formeller Antrag, der alle relevanten Informationen zum Bauvorhaben enthält. 2. **Bauzeichnungen**: Pläne, die die geplante Bauweise, Grundrisse, Schnitte und Ansichten darstellen. 3. **Baubeschreibung**: Eine detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, einschließlich Materialien und Bauweise. 4. **Statiknachweis**: Nachweis der Tragfähigkeit des Bauwerks durch einen qualifizierten Statiker. 5. **Energiebedarfsausweis**: Nachweis über die energetische Effizienz des Gebäudes gemäß den geltenden Vorschriften. 6. **Lageplan**: Ein Plan, der die genaue Lage des Bauvorhabens im Verhältnis zu bestehenden Gebäuden und Grundstücksgrenzen zeigt. 7. **Nachweis der Erschließung**: Bestätigung, dass das Grundstück an die öffentliche Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Strom, etc.) angeschlossen ist. 8. **Umweltverträglichkeitsprüfung**: In bestimmten Fällen kann eine Prüfung erforderlich sein, um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt zu bewerten. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die spezifischen Anforderungen und notwendigen Nachweise für das jeweilige Bauvorhaben zu informieren.