Mietaufschlag nach Einbau einer Splitklimaanlage?

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Der Mietaufschlag nach dem Einbau einer Splitklimaanlage in eine vermietete Wohnung kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann, wenn durch den Einbau der Klimaanlage eine Verbesserung der Wohnqualität erfolgt. In Deutschland ist eine Mieterhöhung nach § 559 BGB möglich, wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführt, die den Wohnwert erhöhen. Der Mietaufschlag beträgt in der Regel 8 % der Kosten der Modernisierung pro Jahr. Es ist jedoch wichtig, dass der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich ankündigt und die Kosten sowie die Art der Verbesserung detailliert darlegt. Zusätzlich muss der Vermieter die Zustimmung des Mieters einholen, wenn die Mieterhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgeht. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Möglichkeiten und Grenzen einer Mieterhöhung zu klären.

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