Wie wird die Maklercourtage aufgeteilt?

Antwort

Die Maklercourtage (auch Maklerprovision genannt) wird in Deutschland beim Immobilienkauf in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das sogenannte "Bestellerprinzip" für Wohnimmobilien: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Courtage zahlen. In der Praxis bedeutet das meist eine 50:50-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Höhe der Courtage variiert je nach Bundesland, liegt aber üblicherweise zwischen 3,57 % und 7,14 % (inklusive Mehrwertsteuer) des Kaufpreises. In den meisten Bundesländern beträgt sie insgesamt 7,14 % (je 3,57 % für Käufer und Verkäufer). Weitere Informationen findest du beispielsweise bei [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/verkaufen/maklerprovision.html).

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