Wie wird die Maklercourtage aufgeteilt?

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Die Maklercourtage (auch Maklerprovision genannt) wird in Deutschland beim Immobilienkauf in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das sogenannte "Bestellerprinzip" für Wohnimmobilien: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Courtage zahlen. In der Praxis bedeutet das meist eine 50:50-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Höhe der Courtage variiert je nach Bundesland, liegt aber üblicherweise zwischen 3,57 % und 7,14 % (inklusive Mehrwertsteuer) des Kaufpreises. In den meisten Bundesländern beträgt sie insgesamt 7,14 % (je 3,57 % für Käufer und Verkäufer). Weitere Informationen findest du beispielsweise bei [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/verkaufen/maklerprovision.html).

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