Kann der Vermieter Kosten für verstopfte Toilette an Mieter weiterleiten?

Antwort

Ja, der Vermieter kann die Kosten für eine verstopfte Toilette an den Mieter weiterleiten, wenn die Verstopfung durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Mieters verursacht wurde. Wenn die Verstopfung jedoch auf normale Abnutzung oder bauliche Mängel zurückzuführen ist, muss der Vermieter die Kosten tragen. Es ist wichtig, die genaue Ursache der Verstopfung zu ermitteln, um festzustellen, wer für die Kosten verantwortlich ist.

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