Die folgenden Grundstücke gehören zur Gemeinde Rangsdorf.
Um herauszufinden, ob dein Bauvorhaben generell verwirklicht werden kann, solltest du zunächst den Bebauungsplan deiner Gemeinde einsehen. Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, welche Art von Bebauung auf einem bestimmten Grundstück zulässig ist. Du kannst diesen Plan in der Regel beim Bauamt oder der Stadtverwaltung deiner Gemeinde einsehen. Es ist auch ratsam, eine Bauvoranfrage zu stellen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Die folgenden Grundstücke gehören zur Gemeinde Rangsdorf.
Die Kosten für den Bau eines Hauses mit 180 qm Wohnfläche hängen von vielen Faktoren ab, darunter: - Lage des Grundstücks - Bauweise und Ausstattung - Regionale Baupreise - Nebenk... [mehr]
In Österreich ist die Genehmigungspflicht für Carports auf der Nachbarschaftsgrenze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, da das Baurecht Ländersache ist. Grundsät... [mehr]
Eine genaue Antwort auf diese Frage ist ohne weitere Details schwierig, da täglich viele Artikel auf verschiedenen Nachrichtenplattformen erscheinen. Häufig berichten große deutsche Na... [mehr]
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Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]