Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
In der Regel haftet die Hausverwaltung für Schäden, die durch von ihr beauftragte Firmen verursacht werden, da sie für die Auswahl und Überwachung der Dienstleister verantwortlich ist. Die Hausverwaltung sollte in diesem Fall den Schaden regulieren und gegebenenfalls die beauftragte Firma in Regress nehmen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände des Schadens und die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, da es Ausnahmen geben kann. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Un... [mehr]