Seit dem 1. Dezember 2022 gilt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen zertifizierten Verwalter bestellen müssen. Allerdin... [mehr]
In der Regel haftet die Hausverwaltung für Schäden, die durch von ihr beauftragte Firmen verursacht werden, da sie für die Auswahl und Überwachung der Dienstleister verantwortlich ist. Die Hausverwaltung sollte in diesem Fall den Schaden regulieren und gegebenenfalls die beauftragte Firma in Regress nehmen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände des Schadens und die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, da es Ausnahmen geben kann. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Seit dem 1. Dezember 2022 gilt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen zertifizierten Verwalter bestellen müssen. Allerdin... [mehr]