Wie erfolgt die GwG-Prüfung durch den Makler, wenn bei der Beurkundung des Kaufvertrags eine andere GmbH als Käufer auftritt?

Antwort

Wenn bei der Beurkundung eines Kaufvertrags eine andere GmbH als Käufer auftritt, ist der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität des Vertragspartners (hier: der GmbH) festzustellen und zu überprüfen. Das bedeutet konkret: 1. **Feststellung der Identität der GmbH:** Der Makler muss die Firma, die Rechtsform, die Registernummer und den Sitz der GmbH erfassen. Dies geschieht in der Regel durch Einsicht in einen aktuellen Handelsregisterauszug. 2. **Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten:** Der Makler muss ermitteln, wer die wirtschaftlich berechtigte(n) Person(en) hinter der GmbH ist/sind. Das sind in der Regel natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Die Angaben müssen plausibel überprüft werden, z. B. durch Einsicht in die Gesellschafterliste. 3. **Identifizierung der handelnden Person:** Der Makler muss auch die Identität der Person feststellen, die für die GmbH handelt (z. B. Geschäftsführer). Hierzu ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. 4. **Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten:** Alle erhobenen Informationen und Unterlagen müssen dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. 5. **Zeitpunkt der Identifizierung:** Die Identifizierung muss spätestens vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion erfolgen – also vor Abschluss des Maklervertrags oder spätestens vor der notariellen Beurkundung. **Wichtig:** Auch wenn sich der Käufer im Verlauf des Prozesses ändert (z. B. zunächst eine Privatperson, dann eine GmbH), muss der Makler die Identifizierung für den tatsächlich auftretenden Käufer (hier: die GmbH) durchführen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/themen/recht-und-steuern/geldwaeschegesetz/geldwaeschegesetz-fuer-immobilienmakler-4278882) oder beim [Bundesverwaltungsamt](https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Geldwaesche/Geldwaesche_node.html). **Fazit:** Der Makler muss bei einer GmbH als Käufer die Identität der GmbH, des wirtschaftlich Berechtigten und der handelnden Person prüfen und dokumentieren, um den Pflichten nach dem GwG nachzukommen.

Kategorie: Immobilien Tags: GwG Makler GmbH
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