Tritt bei der Beurkundung des Kaufvertrags plötzlich eine andere GmbH als Käufer auf und war eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) vorher nicht möglich, ist der Makler... [mehr]
Wenn bei der Beurkundung eines Kaufvertrags eine andere GmbH als Käufer auftritt, ist der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität des Vertragspartners (hier: der GmbH) festzustellen und zu überprüfen. Das bedeutet konkret: 1. **Feststellung der Identität der GmbH:** Der Makler muss die Firma, die Rechtsform, die Registernummer und den Sitz der GmbH erfassen. Dies geschieht in der Regel durch Einsicht in einen aktuellen Handelsregisterauszug. 2. **Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten:** Der Makler muss ermitteln, wer die wirtschaftlich berechtigte(n) Person(en) hinter der GmbH ist/sind. Das sind in der Regel natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Die Angaben müssen plausibel überprüft werden, z. B. durch Einsicht in die Gesellschafterliste. 3. **Identifizierung der handelnden Person:** Der Makler muss auch die Identität der Person feststellen, die für die GmbH handelt (z. B. Geschäftsführer). Hierzu ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. 4. **Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten:** Alle erhobenen Informationen und Unterlagen müssen dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. 5. **Zeitpunkt der Identifizierung:** Die Identifizierung muss spätestens vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion erfolgen – also vor Abschluss des Maklervertrags oder spätestens vor der notariellen Beurkundung. **Wichtig:** Auch wenn sich der Käufer im Verlauf des Prozesses ändert (z. B. zunächst eine Privatperson, dann eine GmbH), muss der Makler die Identifizierung für den tatsächlich auftretenden Käufer (hier: die GmbH) durchführen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/themen/recht-und-steuern/geldwaeschegesetz/geldwaeschegesetz-fuer-immobilienmakler-4278882) oder beim [Bundesverwaltungsamt](https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Geldwaesche/Geldwaesche_node.html). **Fazit:** Der Makler muss bei einer GmbH als Käufer die Identität der GmbH, des wirtschaftlich Berechtigten und der handelnden Person prüfen und dokumentieren, um den Pflichten nach dem GwG nachzukommen.
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